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 Danke  
das ist ja alles ok, aber wir reden über Grenzüberschreitend tätig werdende Makler.
Im GewArch2001,S. 331 steht wie man mit solch einen Fall umgehen kann.



Gepostet am 10.09.2009 um 14:52 von:
Benutzer: marxh
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=38437#post38437


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