Forum-Gewerberecht

» Makler «

Hallo,

So wie der Sachverhalt geschildert wurde, ist der Betreffende Eigentümer der Immobilien. Er schließt also Verträge über seine eigenen Immobilien ab, indem er diese z. B. vermietet oder verkauft.
Makler kann nur sein, wer [I]nicht[/I] gleichzeitig Vertragspartei in dem abgeschlossenen Vertrag ist (wie Abraham es schon geschrieben hat). Die beschriebene Tätigkeit stellt keine [I]Vermittlung[/I] dar und ist somit nicht erlaubnispflichtig.
Welche Veranlassung sollte es denn geben, diese Tätigkeit zu unterbinden?



Gepostet am 10.09.2009 um 14:35 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=38435#post38435


Beitrags-Print by Breuer76