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 Moin  
Danke für deine Antwort, aber ich kann nicht ganz deine Meinung teilen, denn wenn er nicht nur gelegentlich (mehr als drei Vermittl.) von ihm verwaltete Wohnungen vermittelt, oder sein privates Vermögen mit abschließenden Verkauf von mehr als drei Objekten, brauch er eine Maklererlaubnis.

Es geht mir darum, ob man was gegen die Aktivitäten aus dem Ausland was machen kann.



Gepostet am 10.09.2009 um 14:20 von:
Benutzer: marxh
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=38432#post38432


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