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 Moin  
Also, natürlich darfst du Friseurin im Reisegewerbe sein. Und Haare darfst du auch an allen Plätzen der Welt schneiden (Formal im Wirkungsbereich der Gewerbeordnung) Auch bei dir zu Hause oder beim Kunden oder bei Stefan Balzer in der Behörde.
Nur für ein stehndes Gewerbe ist der Meistertitel notwendig. Ein Sallon ist aber nicht unbedingt ein eindeutiger Hinweis auf ein stehendes Gewerbe. Auch wenn du den großteil dener Tätigkeit im stehen ausübst mußt du noch keinen Meistertitel haben. Du kannst zum Beispiel auch von Altenheim zu Altenheim und dort deine Tätigkeit im Reisegwerbe anbieten und " um Bestellung auf Leistungen aufsuchen".
Das geht auch in Kindergärten - auf Messen und Märkten, auf Partys und und und.

n den letzten 500 Jahren ist der Friseurberuf sehr viel im Reisegewerbe ausgeübt worden. Seit 2004 kann der Friseurberuf wieder ohne Meister im Reisegwerbe ausgeübt werden, weil das Berufsbild nicht mehr dem von vor 100 Jahren entspricht - er zieht keine Zähne mehr oder nimmt kleiner OPs vor.

Natürlich darf ein reisegewerbetreibender auch Terminvereinbarungen treffen. Denn wo steht es geschrieben, dass dies verboten ist? Nirgens. Im §55 heißt es "ohne vorhergende Bestellung" und nicht ohne Terminvereinbarung.
Und natürlich darf ein Kunde sich auch an Sie wenden. Wichtig ist die Kundschaft im Reisegwerbe zu finden/zu werben und sich nicht vorhergehend bestellen zu lassen.

Wichtig ist weiter sich als Reisender Friseur eindeutig von stehenden Gewerbe abzugrenzen. Auf dem Auto sollte also deutlich stehen: Friseurin im Reisegwerbe.

Am 25. September ist ein Seminar für Reisegewerbetreibende Handwerker in Verden. ([URL]www.buhev.de[/URL])


Gruß Jonas
reisender Dachdecker



Gepostet am 09.09.2009 um 14:25 von:
Benutzer: jonas kuckuk
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=38391#post38391


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