Forum-Gewerberecht

» Flammenkuchenverkauf - erlaubnisfreie Gaststätte? «

Grüß Göttle,

der Kollege aus Ingolstadt hat schon alles gesagt. Wir geben den Betreibern erlaubnisfreier Gaststätten bei der Gewerbeanmeldung immer ein Merkblatt mit, das ich mal angefügt habe.
Ansonsten geht eine Ausfertigung der Anmeldung auch an die Lebensmittelüberwachung usw.
Viel Spaß im Gewerbebereich und im Forum!

Roland Kissau



Gepostet am 09.09.2009 um 13:03 von:
Benutzer: Roland Kissau
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=38387#post38387


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