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» Flammenkuchenverkauf - erlaubnisfreie Gaststätte? «

Hallo zusammen.

Mit meinem ersten Beitrag muss ich mich gleich mal mit einem Problemfall an Euch wenden. Die Kollegein die Gewerbe- und Gaststättenrecht bisher bei uns bearbeitet hat steht nicht mehr zur Verfügung und habe daher keinen Ansprechparner mehr.

Zum Sachverhalt:

Bürger sprach bei mir vor und möchte ein Gewerbe anmelden. Er möchte Flammenkuchen herstellen (backen) und verkaufen. Hauptsächlich soll der Flammenkuchen über die Straße verkauft oder ausgeliefert werden.

Im Innenbereich möchte er 3 Stehtische aufstellen wo die Speisen sofort verzehrt werden können.

Im Angebot hat er auch alkoholfreie Getränke.

So wie ich das sehe handelt es sich ja hierbei um eine erlaubnisfreie Gaststätte. Dies wäre die erste bei uns im Ort und ich habe daher kein Muster nachdem ich vorgehen kann.

Wenn man Alkohol ausschenken möchte bedarf es ja einer Konzession. Benötigt man auch eine "Erlaubnis" für eine Gaststätte die keinen Alkohol ausschenkt oder reicht da die normale Gewerbeanmeldung?

Was gebt Ihr in der Tätigkeit bei der Gewerbeanmeldung an?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Bin als absoluter Neueinsteiger über jeden Rat dankbar.

Liebe Grüße



Gepostet am 09.09.2009 um 12:18 von:
Benutzer: Friesenheim
Der Original-Beitrag :
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