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Hallo Zeus,

Du hast geschrieben:
"Ich unterstelle, das ein GSG, das über drei Monate eine AQ von 95% hat, defekt ist ( bei 30000,-€ Einwurf)."

Kann ich aufgrund dieses Satzes davon ausgehen, dass kein Aufsteller ein GSG mit einer voreingestellten Gewinnquote von sagen wir z.B. 94 - 96 % aufstellen würde?


Gruß an alle,

habt ihr diesmal,- ihr habt sicherlich schon die Begleitschreiben zur "Versiegelungsaktion" erhalten-, nachgefragt, was gemeint ist beim Thema "Siegelbruch" mit

".... ferner löst er weitergehende zivilrechtliche Ansprüche aus und wird strafrechtlich verfolgt."



Haben sich Eure Verbände dem Thema angenommen?


Gruß
Meike



Gepostet am 09.09.2009 um 05:11 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=38358#post38358


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