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 Moin   aus Hückeswagen!

Ob eine Erlaubnis für den Betreiber hinsichtlich seiner Qualifikation erforderlich ist, wage ich zu bezweifeln, dies könnte aber sicherlich die Straßenverkehrsbehörde (Abt. Fahrerlaubnisse, Fahrschulaufsicht o.ä.) wissen. Bei unserem alten Fall hatte er, soweit ich mich erinnern kann, nichts vorgelegt.
Für ein Fahrsicherheits-Gelände ist mit Sicherheit eine Baugenehmigung erforderlich, evtl., je nach Lage auch eine landschaftsschutzrechtliche Genehmigung.
Aber vielleicht handelt es sich ja auch um einen "reisenden" Fahrsicherheitstrainer, der von Übungsplatz zu Übungsplatz zieht.
Viel Spaß damit und noch eine schöne Woche wünscht

Roland Kissau



Gepostet am 08.09.2009 um 14:28 von:
Benutzer: Roland Kissau
Der Original-Beitrag :
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