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*buddel* *grab*

altes Thema gefunden  großes Grinsen  


eine besorgte Mitarbeiterin aus einer kreisangehörigen Gemeinde rief gerade an und wollte wissen, ob denn bei einer Anmeldung eines Fahrsicherheitstrainings gewissen Nachweise erbracht werden müssen. Insbesondere wollte sie wissen, ob man dafür nicht eine Erlaubnis braucht und beispielsweise nachweisen muss, ob man ein geeignetes Gelände zur Verfügung hat, ob man qualifiziert ist usw...

Eine Erlaubnispflicht wäre mir überhaupt nicht bekannt und auch der Rest erscheint mir unwahrscheinlich, dennoch will ich das hier nochmal kurz thematisieren und hoffe euch fällt hierzu was ein ...

Vielen Dank schonmal im voraus!



Gepostet am 08.09.2009 um 12:54 von:
Benutzer: Thomas Keufner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=38347#post38347


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