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Mahlzeit aus Erkner, der Stadt zwischen Wäldern und Seen,

fällt bei mir ein Gesellschafter aus der GbR, fertige ich für gewöhnlich für alle überlebenden Gesellschafter eine gebührenfreie GewA2 (meine Gebührenordnung sieht eine Gebührenpflicht eben nur bei den anzeigepflichtigen Gewerbeanzeigen vor).
Im Feld 1 steht dann ein Mitgesellschafter weniger, wenn die GbR aus weiteren Gesellschaftern fortbesteht.
Wird aus der GbR ein Einzelunternehmen wird das Feld dann leer sein.
Als Ummeldegrund steht dann "Gesellschafteraustritt" bzw. "Personengesellschaft wird Einzelunternehmen".

So sind meine Daten auf dem neuesten Stand und die Gewerbetreibenden haben auch wahrheitsgemäße Angaben in ihrem "Gewerbeschein".



Gepostet am 30.03.2006 um 10:35 von:
Benutzer: Menschel
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=3807#post3807


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