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» Sanitätsdienst bei Großveranstaltungen «

Hallo Frau Kollegin,

Vielleicht hilft Ihnen das hier weiter:
Stichwort "Maurer"

[url=http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=3478&hilight=Maur
er]Gefahrenanalyse bei Veranstaltungen[/url]

Wir fordern den Veranstalter auf, sich zusammen mit einem Sanitätsdienst (DRK, MHD etc.) in Verbindung zu setzen um zu Überprüfen, ob ein Sanitätsdienst erforderlich ist (Gefahrenanalyse nach "Maurer"). Anschl. muss der entsprechende Sanitätsdienst das Ergebnis bei der Kreisverwaltung (Kreisleitstelle) anmelden, damit diese Wissen welche Rettungsmittel bei der jeweiligen Veranstaltung vorgehalten werden um entsprechend weiter zu planen. (Bspw. welche Rettungsmittel bei ManV-Einsätzen gebunden sind etc.)

Ich hoffe, dass Ihnen das ein wenig weiter hilft?!



Gepostet am 24.08.2009 um 15:00 von:
Benutzer: Thorsten Bäumer
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=37928#post37928


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