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Hallo aus Alzenau,

ich habe das bisher immer so gesehen:

Bei einer GbR mit zwei Gesellschaftern habe ich zwei Einzelunternehmen angemeldet. Gewerberechtlich macht die Rechtsform "GbR" eigentlich keinen Sinn. Dies ist eine steuerrechtliche Besonderheit, wobei wieder einmal Steuerrecht und Gewerberecht weit auseinander klafft. Meldet nun A ab, bleibt das Einzelunternehmen von B einfach stehen. Die [b]Hinweise[/b], die bezüglich der GbR anzubringen waren, werden - wie schon mehrfach beschrieben - korrigiert.

Gruß
Felix Krämer



Gepostet am 30.03.2006 um 08:05 von:
Benutzer: Felix Krämer
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