Forum-Gewerberecht

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[quote][i]Original von pmcolonia[/i]
Wir stehen gemeinsam in der Gaststätte, die Einnahmen an der Theke gehören meinem Mitpächter, die Einnahmen aus der Küche gehören mir. Also wieder eine GbR?
[/quote]

Meines Wissens ja. Ist vergleichbar mit einer gemeinsam betriebenen Anwaltskanzlei, bei der die Anwälte die Aufgaben noch Schwerpunkten aufgeteilt haben. Ziel ist der gemeinsame Betrieb einer Kanzlei. Dass im Innenverhältnis die Aufgaben nicht quantitativ sondern qualitiativ aufgeteilt werden, ist da wohl irrelevant, zumal im Gesellschaftsvertrag eben auch mündlich und sogar durch konkludetes Handeln entsprechende Fakten geschaffen werden können.

Einfluss könnte noch die Tatsache haben, ob die Beiden die Gaststätte gemeinsam oder getrennt gepachtet haben. Alleine schon durch die gemeinsame Pacht würden Sie zur GbR. Beide wären für die Zahlung der Pacht verantwortlich. Und jeder für sich könnte dann bei Pachtrückständen herangezogen werden. Jeder der Beiden würde als Gesamtschuldner haften. Alles typische Merkmale der GbR.

In der gewerberechtlichen Konsequenz spielt das aber doch schon wieder alles keine Rolle. Beide müssen anmelden - und, wenn die GastG-Novelle von 2005 nicht gewesen wäre - auch beide eine Erlaubnis besitzen.

Dass es nicht immer eine GbR sein muss: Kann natürlich sein. Ich habe aber immerhin vier Jahre lang für 11 Gemeinden die Gaststättenerlaubnisse erteilt. In dieser Zeit sind mir eine ganze Reihe GbR's untergekommen, aber nicht ein Fall, in dem eine derartige Trennung vorlag, dass eine GbR nicht (mehr) anzunehmen war.

[quote][i]Original von pmcolonia[/i]
In einer Gaststätte kann ich mir mit einem Partner die Pacht teilen, er übernimmt die Gaststätte von Montag bis Mittwoch 12:00 Uhr, ich übernehme dann von Mittwoch 12:00 Uhr bis Sonntag Nacht. Das tauschen wir dann noch alle 2 Wochen und schon habe ich einen GbR?
[/quote]

Alleine schon durch den Pachtvertrag: Ja! Siehe oben. Man könnte sagen, dass eine Pacht-GbR vorliegt. Fraglich ist hier, ob man aber auch von einer Gewerbe GbR ausgehen kann, wenn hier das Geschäft sauber getrennt ist. Aber wieder gilt: Es kann uns egal sein, weil beide die Erlaubnis brauchen, ob GbR oder nicht.

Übrigens: In der Bewertung der einzelnen Fälle liegen wir parktisch kaum auseinander. Und das etwas verboten wäre, habe ich nie behauptet. Ganz im Gegenteil: @ BE-DE hatte ja ausgeführt, dass man das bei ihnen nicht akzeptiert und das habe ich kritisiert. Wir sind da also durchaus einer Meinung.

Gruß von der Lahn
   
Frank Schuster



Gepostet am 17.08.2009 um 08:25 von:
Benutzer: Civil Servant
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