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[SIZE=18]Um evtl. Mißverständnisse vorzubeugen:[/SIZE]

[B]Der "Gewinnplan" hat keinen Einfluss auf das Spiel und somit auch nicht auf das Gewinn-/Verlustverhältnis (sprich "Auszahlquote" (AQ))[/B]

Der "Gewinnplan" ist nur ein Erkennungszeichen für eine [B]sparsame Einstellung des gesamten Gerätes.[/B]

Es war ein Kunstfehler der Hinterhof-Dongel-Einsteller.

Das bedeutet, dass durch die "[B]Sparsam-Dongle[/B]" die Aufsteller sich gezielt und bewusst einen großen Anteil vom am Kuchen (Spielereinsatz) abschneiden.

[B]Geräte mit solchen Möglichkeiten gehört die Bauart- Zulassung entzogen und zwar unmittelbar und ohne jegliche Nachbesserungsmöglichkeit.[/B]

Der Hersteller hat die Vorgaben der SpielVo missachten bzw. nicht erfüllt und somit das sog. "Hersteller- Versprechen" gegenüber der PTB nicht eingehalten!

Die jetzige Nachbesserungsaktion laut "Nachtragszulassung" bedeutet unmissverständlich, dass mit dem Wissen der [B]PTB[/B] bis zum 01.12.2009 weiterhin [B]manipulierte Hinterhof-Dongle-Geräte auf dem Markt [/B]sind und somit der Verbraucher als auch der Spieler betrogen wird.

 Lesen   [SIZE=18]Siehe und beachte:[/SIZE]

[SIZE=16]Die Beihilfe ([B]§ 27 I StGB[/B]) im Sinne des deutschen Strafrechts ist - neben der Anstiftung - eine der zwei Teilnahmeformen. Eine Beihilfe liegt dann vor, wenn jemand (der Gehilfe) vorsätzlich einen Täter bei der Begehung einer Straftat (erfolgreich) unterstützt. An Stelle einer Beihilfe kommen u.U. auch die eigenständige Delikte gestalteten Straftatbestände der [B]Begünstigung[/B], [B]§ 257 StGB,[/B] und der [B]Strafvereitelung[/B], [B]§ 258 StGB [/B][B]durch[/B] die zulassende Behörde ([B]PTB[/B]) in betracht. [/SIZE]

Der Spielereinsatz abzüglich Spielergewinn gehört allen Aufstellern und nicht nur einer Gruppe von [B]Kleinganoven[/B] oder unbelehrbaren [B]Herstelleraufstellern[/B] die meinen Sie müssen sich ein beliebigen Anteil vom Gesamtspielereinsatz via Vernetzung bzw. Dongle abzweigen.

Da lediglich ein Teil der Großgewinne gekappt werden und der Spieler weiterhin Kleingewinne erhält und somit bei "Spiellaune" gehalten wird, ist die "Hinterhof-Dongelversion bzw. eine ferngesteuerte Auszahlquote sehr schwer erkennbar und durch fehlende Überprüfbarkeit so gut wie nicht nachweisbar.

 geschockt   Der Spieler erkennt somit nicht, dass er benachteiligt wird, denn er wird speziell via Fernsteuerung und Quoten-Dongle an slchen Plätzen animiert.

 geschockt   Das Problem der Spieler ist zum einen die Vielfalt der Anzahl der Spiele pro Gerät und zum anderen die Unübersichtlichkeit der Großspielhallen mit ihren durchgehenden Öffnungszeiten.

 geschockt   Der Spieler glaubt zu nächst, dass er die falsche Strategie hat.

 geschockt   Die Möglichkeiten das Gerät einzustellen geht über den Dongle und via Vernetzung.

 schimpf   Es ist keine hohe Kriminalität sondern eine Unfähigkeit der Hersteller bzw. ein gezieltes Vorgehen der Hersteller in Verbindung mit der Unfähigkeit der PTB die so etwas erst ermöglicht.

[OBERLEHRER]Klartext[/OBERLEHRER]

Der [B]Dongle- Steuerung[/B] als auch die immer wieder in den Herstellerblättern beworbene [B]Fernsteuerung via Vernetzung[/B] ist ein offenkundiger Sicherheitsfaktor und gehört daher in Deutschland sofort verboten.

Es war eine klare Fehlentscheidung vom BMWi und PTB das Casinogeräte, die alle Möglichkeiten auf dem Betriebssystem haben, mit einem [B]Dongle[/B] bzw. [B]via Vernetzung[/B] zu steuern.

Die PTB hat mit vollem Bewusstsein - und somit VORSÄTZLICH - diese Steuerungsmöglichkeiten zugelassen.

Wie kann man bei einen unüberprüfbaren Milliarden Euro Markt mit 250000 Geräten in die Händen von einigen wenigen PTB- Beamten in Berlin legen?

[B]Das gesamte System und das heute Ergebnis stinkt nacht Fetternwirtschaft und Korruption![/B]

Auch wir Aufsteller sind mit der Technik gewachsen und es wird an der Zeit das wir ohne fragwürdigen Lobbyisten rechtliches- und politisches Gehör erhalten.

 geschockt   Die Hersteller machen Milliarden Gewinne weil sie ihre Geräte weltweit einsetzen können und die Aufsteller in Deutschland sind schlussendlich für ihre eigenen wirtschaftlichen Misserfolge durch nicht finanzierbare Dongle- bzw. Fern- steuerbare Glücksspielgeräte verantwortlich und dass obwohhl das BMWi und die PTB für das automatisierte zugelassenen Glücksspiel die alleinige Verantwort tragen.

 geschockt   Der Dongle wurde im Hinterhof entzaubert, die Vernetzung und Fernsteuerungsmöglichkeit vom BMWi als technischer Fortschritt eingestuft und von der PTB blind zugelassen, beides schafft nun für Ganoven einen immer größeren Marktanteil.

Solche Möglichkeiten sind nur in Ländern geignet wo die Gerätehersteller Freunde habe, die darüber den Markt erobern wollen. [B]IN DEUTSCHLAND HEIßEN DIESE FREUNDE BMWI UND PTB![/B]



Gepostet am 16.08.2009 um 17:45 von:
Benutzer: r2d2
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