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[quote][i]Original von Meike[/i]
Hallo Rudi,

ich glaube, dass auch Du die Beiträge u.a. von r2d2 nicht recht verstanden hast.

Die Checksumme ist unverändert !

Der Gewinnplan weist eine höhere Gewinnmöglichkeit für den Spieler aus !

In der Bauartzulassung gibt es keine festgelegte Auszahlquote !

In der Bauartzulassung wird der Dongle nicht erwähnt !

Gem. der neuen Regeln der TR darf während des Spiels sogar der Spiel- und Gewinnplan geändert werden.

Gem. der TR seit 2008 wurde sogar das "Spiel" neu definiert.

Gem. der TR gibt es bis heute kein festgelegtes "Langzeitintervall" - wie lange soll denn der Spieler spielen?

Und erkläre mir bitte, was "ohne behördliche Erlaubnis" betrieben wurde?
.....
[/quote]
[COLOR=purple][I]ich glaube, dass auch Du die Beiträge u.a. von r2d2 nicht recht verstanden hast.[/I][/COLOR] Gut möglich.

[COLOR=purple][I]Die Checksumme ist unverändert ![/I][/COLOR] Hatte ich verstanden.

[COLOR=purple][I]Der Gewinnplan weist eine höhere Gewinnmöglichkeit für den Spieler aus ![/I][/COLOR] Hatte ich verstanden.

[COLOR=purple][I]In der Bauartzulassung gibt es keine festgelegte Auszahlquote ![/I][/COLOR] Weiß ich zwar, aber siehe unten.

[COLOR=purple][I]In der Bauartzulassung wird der Dongle nicht erwähnt ![/I][/COLOR] Weil man bei der Zulassung bislang nicht verstanden hat, was es macht (und dann kommt die Psychologie: Nachfragen weist auf Unkenntnis hin).

[COLOR=purple][I]Gem. der neuen Regeln der TR darf während des Spiels sogar der Spiel- und Gewinnplan geändert werden. [/I][/COLOR] Zulassungskonform eigentlich nicht oder was siehst du als „Spiel“ an. TR 1.7: [COLOR=crimson][I]Ein Spielgerät kann mehrere Spielsysteme und/oder Spielvarianten enthalten, zwischen denen der Spieler freiwillig wechseln kann oder die vom Aufsteller voreinstellbar sind. Eine nicht durch den Spieler durchgeführte Umschaltung ist nur möglich, wenn sich das Spielsystem in einem vordefinierten Anfangszustand befindet. Zum Anfangszustand gehört, dass die Geldspeicher einen Betrag unter 0,20 Euro ausweisen. In den Fußnoten wird erklärt, was ein System, eine Variante und ein Geldspeicher ist.[/I][/COLOR] Meine persönliche Interpretation wäre also, dass bei automatischer (nicht vom Spieler beeinflusster) Umschaltung (Änderung) der Pläne während des „umdefinierten Spiels“ die Bauartzulassung nicht mehr eingehalten wird.

[COLOR=purple][I]Gem. der TR seit 2008 wurde sogar das "Spiel" neu definiert.[/I][/COLOR] Richtig.

[COLOR=purple][I]Gem. der TR gibt es bis heute kein festgelegtes "Langzeitintervall" - wie lange soll denn der Spieler spielen? [/I][/COLOR] Wie schon ausgeführt „Wackelpudding“. TR-Text 1.15. zum §12 (2) SpielV:[COLOR=crimson][I] c) Der Hersteller gibt eine Schätzung an, in welcher Zeit - bezogen auf die bespielte Zeit - spätestens der geforderte Langzeitdurchschnitt mit einer Wahrscheinlichkeit von 0,95 erreicht wird. [/I][/COLOR]Ergo, es gibt irgendeine „Schätzung“, die zwar noch aus mir unbekannten Gründen geheim ist. Vorschlag: Wenigsten diesen Phi-mal-Daumen-Wert der Bauartzulassung beifügen, damit das Herausreden geringfügig erschwert wird.

[COLOR=purple][I]Und erkläre mir bitte, was "ohne behördliche Erlaubnis" betrieben wurde?[/I][/COLOR] Eine nicht zugelassene Spielsteuerungssoftware, die nach außen eitel Sonnenschein (sorry, für diesen Fall/Hersteller natürlich das falsche Sinnbild) signalisiert.


Gruß vom Rudi


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Gepostet am 16.08.2009 um 17:12 von:
Benutzer: RudiCartell
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=37721#post37721


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