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[B]Noch eine kleine Erinnerung für die Aufstellerschaft :[/B]


Zitat on
Ergänzend dürfen wir darauf hinweisen, dass Änderung an den NOVOLINE-Geräten bzgl. der Software und
Hardware – außer den durch uns autorisierten Änderungen – eine unbefugte Veränderung der zugelassenen
Bauarteigenschaften darstellen und darüber hinaus einen Vertragsverstoß gegen den Inhalt der zwischen
uns abgeschlossenen NOVOLINE-Mietverträge bildet. Nach Ziff. 5e) des Mietvertrages ist jede Änderung
der Software, die sich auf einem NOVOLINE-Gerät befindet und jede Änderung der NOVOLINEGerätehardware
nicht zulässig.
Zitat off

Grüße



Gepostet am 15.08.2009 um 18:22 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=37720#post37720


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