Forum-Gewerberecht

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[quote][I] Original von Boshammer[/I]
...und er muss das Gewerbe als Einzelfirma anmelden und basta[/quote]
[SCHILD=1]Einspruch[/SCHILD]

Eben diese Melde[B]pflicht[/B] sieht § 14 GewO nicht vor.
Eine Meldung bezüglich der Gesellschaftsform (ich sage mal bewußt nicht Rechtsform) kann nur auf freiwilliger Basis erlangt werden.

Hier fällt eben wieder einmal Gewerberecht und Gesellschaftsrecht auseinander. Koll. Kirchhammer hat auf die Problematik vor kurzem übrigens auch schon mal in einem anderen Beitrag aufmerksam gemacht.

Dass die GbR nicht mehr existiert, müssen wir halt auch ohne Meldepflicht dem Gewerbeprogramm und natürlich allen Aussenstehenden (Auskunftsersuchende, regelmäßige Empfänger der Meldedaten) verklickern. Einen möglichen Weg habe ich oben beschrieben.

Verpflichten kann ich B zur Anzeige nicht.

Viele Grüße

R. Land



Gepostet am 29.03.2006 um 16:57 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=3769#post3769


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