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» GbR, Insolvenz eines Gesellschafters «

[quote][i]Original von Boshamer[/i]
Aber wir sagen doch eigentlich nix anderes, oder?
Wenn nur ein Gesellschafter da ist, dann kann er doch seine GbR nicht halten, also ist die GbR geplatzt und er muss das Gewerbe als Einzelfirma anmelden und basta.
Oder was jetzt?  Kopfkratz  [/quote]

Ich würde das auch so machen, beide abmelden lassen, den einen wegen Insolvenz, den anderen wegen Wechsel der Rechtsform und den dann wegen Wechsel der Rechtsform als Einzelunternehmen wieder anmelden lassen.
Die Meldevordrucke sehen ja auch ausdrücklich den Wechsel der Rechtsform vor.
Und eine GbR ist nun mal, auch wenn jeder der Gesellschafter meldepflichtig ist, eine Personengesellschaft und eine Einzelperson keine Personengesellschaft mehr sondern ein Einzelunternehmen.

Aber ich glaube, da werden wir uns in 100 Jahren noch nicht einig sein. Das ist wieder die allseits beliebte Diskussion über Personengesellschaften und deren Meldeplichten, die wir hier bereits in vielfacher Form hatten.

Ich hol dann auch schon mal meinen Schutzhelm raus, für die Haue die ich jetzt bestimmt wieder bekomme.  großes Grinsen  

Schade, dass es noch keinen passenden Smilie dazu gibt.

Liebe Grüße aus Euskirchen.



Gepostet am 29.03.2006 um 16:54 von:
Benutzer: Bresgen
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=3767#post3767


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