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» GbR, Insolvenz eines Gesellschafters «

[quote][i]Original von Boshamer[/i]
Aber wir sagen doch eigentlich nix anderes, oder?

Wenn nur ein Gesellschafter da ist, dann kann er doch seine GbR nicht halten, also ist die GbR geplatzt und er muss das Gewerbe als Einzelfirma anmelden und basta.

Oder was jetzt?  Kopfkratz  [/quote]

Nö, müssen tut er nicht. Aber er kann.



Gepostet am 29.03.2006 um 16:53 von:
Benutzer: nette.tante
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=3766#post3766


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