Forum-Gewerberecht

» GbR, Insolvenz eines Gesellschafters «

Renè, ich kann dir nur beipflichten.

Steigt ein Gesellschafter aus, hat der überlebende Gesellschafter nichts zu tun! Um aber die Gewerbedatei sauber zu halten, kann man so verfahren wie du es schreibst oder aber einen entsprechenden Vermerk an den überlebenden Gesellschafter - jetzt Einzelgewerbetreibender - hängen.



Gepostet am 29.03.2006 um 16:42 von:
Benutzer: Jörg Wiesemeier
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=3763#post3763


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