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Hallo Rudi,

ich glaube, dass auch Du die Beiträge u.a. von r2d2 nicht recht verstanden hast.

Die Checksumme ist unverändert !

Der Gewinnplan weist eine höhere Gewinnmöglichkeit für den Spieler aus !

In der Bauartzulassung gibt es keine festgelegte Auszahlquote !

In der Bauartzulassung wird der Dongle nicht erwähnt !

Gem. der neuen Regeln der TR darf während des Spiels sogar der Spiel- und Gewinnplan geändert werden.

Gem. der TR seit 2008 wurde sogar das "Spiel" neu definiert.

Gem. der TR gibt es bis heute kein festgelegtes "Langzeitintervall" - wie lange soll denn der Spieler spielen?

Und erkläre mir bitte, was "ohne behördliche Erlaubnis" betrieben wurde?

Das ist das 1. zu prüfende Tatbestandsmerkmal beim §284 StGB.



Hallo James,

willkommen im Forum.

Wie schon an anderer Stelle geschrieben, richte Deine Frage bitte an die zuständigen Behörden,
die PTB als Zulassungsbehörde und hilfreich, damit auch in Deinem Bundesland alle gut informiert sind, an dein Wirtschaftsministerium damit das auch die Möglichkeit hat, im Bund-Länder-Ausschuß mit dem BMWI zum Thema zu sprechen.

Gruß
Meike



Gepostet am 12.08.2009 um 05:53 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=37602#post37602


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