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Herzlich willkommen James!    

Was ist dein Ziel mit dem Melden? Robin Hood der Spieler, dann:

Meine Empfehlung, selbst ist der Mann, also zusammen mit einem Vertrauten dran spielen, verlieren, dokumentieren (wenn möglich filmen). Alle lesbaren Daten der Automaten festhalten, Abfragetasten der Checksummenausgabe drücken, vermerken. Danach ist man geschädigt, was durch Betruges oder illegalem Glücksspiel entstanden sein könnte, vor dem andere geschützt werden müssen (öffenliches Intresse) und kann nun eine Anzeige bei der Staatanwaltschaft aufgeben, um unter anderem mit dem Hinweis auf eine Beweissicherungsmaßnahme durch eine öffentlich bestellten Sachverständigen, der weiss worum es geht, feststellen zu lassen, ob es zugelassene Versionen sind. Danach ist der "Schwarze Peter" im Feststellungsfall zunächst beim Aufsteller. Ob der was machen will oder muss ist vom Air-Bag des Herstellers abhängig.

In BadenWürtemberg, falls die Angaben stimmen, empfehle ich als Sachkundigen Jörg Weissleder.

Da diese "Sicherungspflicht" durch die Zulassung unterfüttert sein soll (so die Idee), dann müsste auch der Job von den Ordnungsämtern leistbar sein - ist sie aber nicht, weil die Grundlagen (bewusst?) die Konsistenz eines Wackelpudding bekommen haben.

Viel Erfolg und Spass bei Versuch wünscht

Rudi

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Gepostet am 11.08.2009 um 21:34 von:
Benutzer: RudiCartell
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