Forum-Gewerberecht

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[quote][i]Original von OJ Neuss[/i]
Das verbleibende GbR-Mitglied wird zur Abmeldung aufgefordert. Das Gewerbe kann dann als Einzelgewerbe angeldet werden.

Grund für das Erfordernis der Gewerbeabmeldung ist die Änderung der Rechtsform von GbR auf Einzelfirma.

Jürgen Schmitz[/quote]

Hallo Kollege Schmitz,

das geht eben meiner Meinung nach nicht (siehe meinen oben stehenden Beitrag), da jeder Gesellschafter nur für seine Meldepflichten verantwortlich ist.

Da die Gesellschafter einer GbR wie Einzelgewerbetreibende zu behandeln sind, trifft B eben keine Meldepflicht. Hier handeln als GbR zwei nat. Personen, nach Austritt von A dann eben nur noch eine.

[B]Aber:[/B]
Eine GbR besteht gesellschaftsrechtlich [B]immer aus mindestens zwei Personen[/B]. Insofern sind die Daten der Gewerbemeldung eben unrichtig geworden. Dafür besteht aber seitens des verbleibenden Gesellschafters eben [B]keine[/B] Melde[B]pflicht[/B].

Viele Grüße

R. Land



Gepostet am 29.03.2006 um 16:25 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=3756#post3756


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