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» Online Spiel mit Gewinnausschüttung in Geldwert «

Hallo David,

die Beteiligung an Gewinnspielen über Telemedien, d.h. der versteckte Einsatz = 50 cent Anrufkosten
wird geregelt nach Rundfunkänderungsstaatsvertrag.

Warum regst Du Dich jetzt hier über diese Gewinnspiele auf? - Ich hatte den Zusammenhang nicht verstanden?



Hallo Herr Schwarzer,

bei den Spielen Skat, Schafkopf und Doppelkopf sehe ich persönlich keine
Zuständigkeit nach Glücksspielstaatsvertrag.

Warum würden Sie auf die Regierung Mittelfranken verweisen?

Gruß
Meike



Gepostet am 07.08.2009 um 05:17 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=37496#post37496


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