Forum-Gewerberecht

» Online Spiel mit Gewinnausschüttung in Geldwert «

Bei uns hat auch eine Firma vor noch gar nicht allzu langer Zeit ein Internet-Spiel anbieten/genehmigt haben wollen. Sie wollten Quizfragen stellen und am Ende hat dann einer gewonnen und hoben darauf ab, dass es nicht auf Glück ankommt, sondern auf Wissen. Wir haben der Fa. mitgeteilt, dass es sich im vorliegenden Fall um ein Geschicklichkeitsspiel handelt, das ein anderes Spiel im Sinne des § 33 d Gewerbeordnung darstellt. Die Erlaubnis für die Veranstaltung eines solchen anderen Spieles, bei dem der Gewinn in Geld besteht, darf aber nur erteilt werden, wenn das Spiel in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen (§ 4 Spielverordnung) veranstaltet werden soll. Besteht der Gewinn in Waren, kann eine Erlaubnis nur erteilt werden, wenn das Spiel auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen, Jahrmärkten oder Spezialmärkten (§ 5 Spielverordnung) stattfindet. Da das beschriebene Spiel weder in den Anwendungsbereich des § 4 Spielverordnung, noch in den des § 5 Spielverordnung fällt, kann von hier keine gewerberechtliche Erlaubnis erteilt werden. Man war zwar nicht einverstanden mit der antwort, gab sich am Ende aber doch zufrieden (und macht das vielleicht jetzt doch, wer weiß...).



Gepostet am 06.08.2009 um 07:26 von:
Benutzer: Sigi2910
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