Forum-Gewerberecht
» An- oder Ummeldung einer GbR «
[quote][i]Original von Gaby Krickser[/i]
Eine GbR ist eine Personengesellschaft und was anderes als mehrere natürliche Personen.[/quote]
Das stimmt natürlich. Allerdings hat trotzdem der Kollege Mischner Recht. Ich zitiere aus des Hess. VV zum § 14 GewO:
[I]Bei der OHG und GbR muss jeder Gesellschafter eine Anzeige erstatten; dementsprechend ist beim Eintritt eines weiteren Gesellschafters von diesem eine Gewerbe-Anmeldung, beim Ausscheiden eines Gesellschafters von Letzterem eine Gewerbe-Abmeldung zu erstatten.[/I]
Lapidar wird weiter festgestellt, dass bei Personengesellschaften die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter die Gewerbetreibenden sind, nicht hingegen die Personengesellschaften als solche.
Damit ist nach § 14 GewO nichts zu veranlassen. Ist doch eigentlich eine schöne Lösung.
Die Betroffenen sollten sich aber in der Tat hinsichtlich der GbR-Gründung ans FA wenden. Die Kommune sollte die entsprechende Informationen ebenfalls erfassen/vermerken.
Gruß aus Mittelhessen
Frank Schuster
Gepostet am 05.08.2009 um 16:34 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=37463#post37463
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