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» An- oder Ummeldung einer GbR «

[quote][i]Original von Gaby Krickser[/i]
Eine GbR ist eine Personengesellschaft und was anderes als mehrere natürliche Personen.[/quote]

Das stimmt natürlich. Allerdings hat trotzdem der Kollege Mischner Recht. Ich zitiere aus des Hess. VV zum § 14 GewO:

[I]Bei der OHG und GbR muss jeder Gesellschafter eine Anzeige erstatten; dementsprechend ist beim Eintritt eines weiteren Gesellschafters von diesem eine Gewerbe-Anmeldung, beim Ausscheiden eines Gesellschafters von Letzterem eine Gewerbe-Abmeldung zu erstatten.[/I]

Lapidar wird weiter festgestellt, dass bei Personengesellschaften die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter die Gewerbetreibenden sind, nicht hingegen die Personengesellschaften als solche.

Damit ist nach § 14 GewO nichts zu veranlassen. Ist doch eigentlich eine schöne Lösung.    

Die Betroffenen sollten sich aber in der Tat hinsichtlich der GbR-Gründung ans FA wenden. Die Kommune sollte die entsprechende Informationen ebenfalls erfassen/vermerken.

Gruß aus Mittelhessen
   
Frank Schuster



Gepostet am 05.08.2009 um 16:34 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=37463#post37463


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