Forum-Gewerberecht

» Online Spiel mit Gewinnausschüttung in Geldwert «

Hallo.
Also im Gewerberecht lernt man nie aus.
Ich hätte da ein kleines Problem  Kopfkratz  

Ein Bürger würde gerne auf einer Internetplattform die Spiele Skat, Schafkopf und Doppelkopf anbieten.
Für die Spieler würde die Möglichkeit bestehen Geld zu gewinnen.
Das heißt, dass jeder der Onlinsspieler einen gewissen Einsatz einzuzahlen hat, der Gewinner dieses Spieles diesen Einsatz in Geldeswert gewinnen würde.
Nun ist meine Frage wie das gewerberechtlich zu beurteilen ist.
Muss hierfür nach § 33 d GewO eine Erlaubnis erteilt werden oder sind solche Arten von Spielen allgemein unzulässig/verboten. Muss der Gewerbetreibende diese Unbedeklichkeitsbescheinigung vom BKA einholen?
Wer kann mir denn da weiterhelfen?  Weißnicht  

 Danke   für die Antworten.

Grüße Alex.



Gepostet am 05.08.2009 um 15:02 von:
Benutzer: Alexander1977
Der Original-Beitrag :
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