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» GbR, Insolvenz eines Gesellschafters «

Hallo zusammen,

ich habe hier eine GbR mit zwei Gesellschaftern. Jetzt bekomme ich Post von einem Insolvenzverwalter. Er teilt mit, dass einer der Gesllschafter insovent ist (klar). Für diesen erstattet er eine Gewerbeabmeldung zum Stichtag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Was passiert nun? Ist der verbliebene Gesellschafter verpflichtet, nun auch das Gewerbe abzumelden (evtl als Einzelfirma wieder anzumelden) oder muss/kann man ihn von Amts wegen abmelden?
In meinem Kommentar konnte ich nichts brauchbares finden  wut   oder ich hab´s überlesen    

Viele Grüße
Werner Kneip



Gepostet am 29.03.2006 um 15:41 von:
Benutzer: Kneip
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=3745#post3745


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