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» An- oder Ummeldung einer GbR «

Eine Gewerbeummeldung ist auf jeden Fall nicht möglich, da die Ummeldetatbestände im § 14 abschließend aufgeführt sind.
Bei einer Rechtsformänderung muss eine Gewerbeanmeldung vorgenommen werden (ggf. Abmeldung der bisherigen Einzelfirmen, sofern diese nicht mehr tätig werden). Es werden die einzelnen Gesellschafter in dieser Eigenschaft angmeldet. Eine GbR ist eine Personengesellschaft und was anderes als mehrere natürliche Personen.

Ein Gesellschaftsvertrag muss nach den Bestimmungen des BGB nicht schriftlich abgeschlossen werden.

Die Gesellschaft an sich ist zwar nicht rechtsfähig aber im Gegensatz dazu kann Sie in die Handwerksrolle eingetragen werden und wenn ich mich recht erinnere, wird sie auch steuerrechtlich anerkannt.

Viele Grüße



Gepostet am 04.08.2009 um 13:14 von:
Benutzer: Gaby Krickser
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=37416#post37416


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