Forum-Gewerberecht

» Erforderliche Anzahlvon Wachpersonen auf Volksfesten «

Hallo in die Runde,

ich denke bezüglich der Rechtsgrundlage wird momentan aneinander vorbei geredet.

Wenn ich selbst Veranstalter bin (und z.B. einen öffentlichen Platz im Rahmen einer straßenrechtlichen Sondernutzung nutze) habe ich freilich auf diesem ein Hausrecht und kann als Veranstalter bestimmen, wieviel Ordnungskräfte ich einsetze und ob ggf. mitgebrachter Alkohol außen vor bleiben muss.

Will ich jedoch einem Veranstalter als zuständige Ordnungsbehörde aufgeben, wieviel Ordnungskräfte er für eine bestimmte Veranstaltung einsetzen muss, damit Ordnungs und Sicherheit gewährleistet werden, benötige ich für diese Anordnung freilich eine Rechtsgrundlage.

Diese könnte sich jeweils in der Generalklausel der Ordnungsbehördengesetze der Länder finden.

Eine Berechnungsgrundlage für eine Kräftebemessung gibt es meines Wissens für Sicherheitsdienste nicht. Man könnte jedoch bei der Kräftebemessung auf das sog. Maurer-Berechnungs-Verfahren zurückgreifen, das für die Kräftebemessung der Sanitäts- und Rettungsdienste entwickelt wurde.

Den Link zu einem Thread, in dem wir das Thema schon mal behandelt hatten, hat Manfred ja schon oben gepostet.

Hier noch einmal der Direkt-Link zum Berechnungsmodell nach Maurer.

[URL=http://www.drk-ka-kbl.de/nachschlagewerk/maurerschluessel.html]   [/URL]

Freundliche Grüße

R. Land



Gepostet am 31.07.2009 um 09:38 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=37323#post37323


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