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 Moin    Moin   aus Thüringen,

zwischenzeitlich wurde die Änderung des Waffenrechts im Rahmen des [I]Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes[/I] vom Bundestag verabschiedet und im BGBl. I Nr. 44 vom 24. Juli 2009 verkündet > [URL=http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl]   [/URL]

Die aktuelle Änderung des Waffenrechts enthält zwar kein Verbot von Laserdrome-, Paintball- und Gotchaspielen, aber das Thema bleibt auf der Tagesordnung: Der Bundestag verabschiedete am 18. Juni 2009 eine Entschließung, wonach die Bundesregierung aufgefordert wurde, Möglichkeiten zur Unterbindung bzw. Einschränkung dieser Spiele zu prüfen - siehe hierzu insbesonderen die Ziffern 3. - 3.2. der Entschließung in [URL=http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/134/1613423.pdf]BT-Drucksache 16/13423[/URL] bzw. der [URL=http://www.bundesrat.de/cln_090/SharedDocs/Drucksachen/2009/0501-600/z
u577-09,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/zu577-09.pdf]BR-Drucksa
che 577/09[/URL].

Zum Thema siehe u. a. auch in den nicht-öffentlichen Foren-Threads:
> [URL=http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=1587&hilight=pain
tball]"Paintball"-Verbot rechtswidrig - VG Dresden, Urteil vom 31.01.2007[/URL]
> [URL=http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=3227&hilight=Pain
tball]VG Minden: Paintballhalle - Bauvorhaben gefährdet nicht die öffentliche Sicherheit[/URL]
> [URL=http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=2341&hilight=Pain
tball]Paintball Anlage[/URL]



Gepostet am 25.07.2009 um 07:40 von:
Benutzer: Puz_zle
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=37062#post37062


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