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gefunden bei goldserie.de:

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Und was würde eine P'litik tun, die sich mehr dem Ausgleich der gesellschaftlichen Kräfte verpflichtet sähe, wenn sie eine Spielverordnung für die neuen technischen Möglichkeiten hervorbringen sollte? Ich träume mal ein bisschen von einem Parlament, dessen Vertreter dem Wohl des ganzen Volkes und ansonsten nur ihrem Gewissen verpflichtet wären und schlage die folgenden Punkte vor:

- Die Auszahlquote jedes Gerätes muss unmissverständlich und deutlich sichtbar als Prozentzahl angegeben werden. Bei Geräten mit einstellbarem Spielsystem muss technisch sicher gestellt werden, dass diese Anzeige das aktuell eingestellte System widerspiegelt.

- Alle erzielbaren Kombinationen müssen mit gleicher Häufigkeit erzielbar sein, damit schon durch den optischen Eindruck der Umlaufkörper ein zutreffendes Bild des Spielverhaltens entsteht. (Menschen sind schließlich "Augentiere", die in erster Linie glauben, was sie sehen.) Zur Beeinflussung der Auszahlquote bleiben genügend Spielfeatures (vor allem Ausspielungen, aber auch eventuelle Bonusspiele) übrig.

- Die minimale Auszahlquote liegt bei 85 Prozent.(Die meisten einarmigen Banditen zahlen zwischen 90 und 96 Prozent der Einsätze aus, und es ist mir nicht bekannt, dass die Aufsteller dieser Maschinen verarmen würden - ganz im Gegenteil. 85 Prozent wäre eher ein Zugeständnis an das Gastrogewerbe mit seinem geringeren Umsatz durch Laufkundschaft. Da die Quote im Klartext angezeigt wird, kann jeder Spieler entscheiden, zu welcher Quote er ein Gerät nicht mehr spielen will.)

- Alle Versuche, mit bestimmten Spielsystemen (etwa durch Umbuchung des Geldes auf einen Punktezähler) den maximalen Einsatz pro Spiel zu umgehen, sind verboten. Ebenso sind alle Versuche verboten, durch das Spielsystem einen Einsatz auf kürzere und schnellere "Teilspiele" zu verteilen.

- Letzteres gilt auch für die so genannten "Risikospiele", die für jeden Schritt ein kurzes Spiel sind, bei dem ein teilweise sehr hoher Betrag (etwa eine Serie) gesetzt werden kann. Alle Formen des Risikospieles sind nicht mehr zulässig.

- Eine Umgehung der Vorschriften durch Manipulation zugelassener Spielgeräte (etwa, um die Prozentanzeige zu verdecken oder zu manipulieren) ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern Betrug Die Verfolgung obliegt der Staatsanwaltschaft, die rechtskräftige Verurteilung führt zu einer Vorstrafe mit allen damit verbundene Konsequenzen. (Das war's mit der Konzession! Und neunzig Tagessätze kommen noch mal drauf!)

- Die für ein GSG verwendete Software ist in vollem Umfang mitsamt der gesamten für das Verständnis erforderlichen technischen Dokumentation veröffentlichungspflichtig und jedem interessierten Menschen gegen die reinen Kopierkosten gedruckt oder in maschinenlesbarer Form zur Verfügung zu stellen. Nur so kann man sicher stellen, dass jeder technisch versierte Spieler die Einhaltung der Verordnung überprüfen kann und sich selbst ein Bild über das Bemühen des Herstellers machen kann, ein interessantes Spiel zu ermöglichen. Das Urheberrecht bleibt davon natürlich unberührt, aber wer das umgehen will, kann jetzt schon einfach ein ROM Auslesen.

Mit solchen Regelungen würde das Spiel wieder ein Spiel und nicht ein großer Beschiss zu einseitigen Lasten des Spielers - vielleicht würde mich das sogar mal wieder dazu bringen, 'nen Zehner in eine Mühle zu stecken. Aber genug geträumt: Wie der politische Wille in Wirklichkeit aussieht, kann man bequem der neuen Spielverordnung entnehmen.
Zitat off

Komplett nachzulesen:
[URL]http://www.goldserie.de/index.php?option=com_content&view=article&id=2
51:wenn-alle-die-gleichen-automaten-sammeln-wuerden-fertig&catid=71:schwedt
fegers-seitenhiebe[/URL]

 Applaus  
Grüße



Gepostet am 24.07.2009 um 00:36 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=37029#post37029


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