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Ein freundliches  Moin   zurück nach Cloppenburg

und danke für die Antwort. So ganz klar ist mir die rechtliche Situation leider immer noch nicht     . Ich war letztens in einer neu eröffneten Spielhalle, in welcher neben den üblichen Geldspielgeräten sage und schreibe 17 (!) Internet-Terminals aufgestellt sind. Da bekannterweise ein Internet-Cafe innerhalb einer Spielhalle überhaupt keinen wirtschaftlichen Sinn ergibt, habe ich (weil ich ja gar nicht neugierig bin... nur wissbegierig  Augenzwinkern   ) ein bißchen "herumgefragt" und letztendlich die Information bekommen, daß es angedacht sei, diese zahlreichen PC´s mit Hilfe eines Online-Casino-Anbieters "profitabel" zu machen.
Das Prinzip der Durchführung habe ich durchaus verstanden, aber wie ist ein solcher PC nun zu bewerten? Da er regelrecht als Geldspielgerät genutzt würde, benötigte er rechtlich eine PTB-Zulassung (welche ein PC wohl kaum bekommen wird)...? Die erforderlichen Auflagen an ein Geldspielgerät kann ein PC - welcher in dieser Form betrieben wird - auch nicht erfüllen. Schließlich wären sowohl Geldeinsatz als auch -gewinn in unkontrollierbaren Höhen möglich.
Inwieweit wäre überhaupt eine echte Kontrolle möglich, auf welche Art und Weise die PC´s genutzt und betrieben werden? Müßten diese dann abgeräumt werden?

Liebe Grüße und einen schönen Tag mit hoffentlich mal ganz viel Sonne...



Gepostet am 29.03.2006 um 10:41 von:
Benutzer: Kimba
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