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» Stand bei Stadtfest - Keine Zusage «

Manche Kommunen haben ihr Ortsrecht ins Internet gestellt. Wenn da nichts zu finden ist, würde ich einfach mal (schriftlich) die Frage einreichen, dass nach Ihrer Kenntnis ein solches Recht eingeräumt ist und um Prüfung gebeten wird.



Gepostet am 08.07.2009 um 09:33 von:
Benutzer: Jürgen Rixinger
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=36613#post36613


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