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Hallo aus Kierspe,

ich habe auch noch zwei Sachen aus der ZDV der Bundeswehr für den Sanitätsdienst:

1. Ab einer Wassertiefe von 1,50 Meter hat der Soldat automatisch mit Schwimmbewegungen zu beginnen.

[B]Gut, dass wir drüber gesprochen haben[/B]

2. Wenn der Kopf abgetrennt vom Halse ist, ist davon auszugehen, dass Wiederbelebungsmaßnahmen ohne Erfolg sind.

[B]Sollte man vielleicht Freddy Kruger sagen[/B]

Einen schönen Tag noch.



Gepostet am 26.07.2005 um 12:39 von:
Benutzer: Boshamer
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=366#post366


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