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Hallo liebes Forum,

ich habe schon eine Weile recherchiert, aber nix gefunden. Es geht um eine verspätete Gewerbeanmeldung, die NICHT rückwirkend angemeldet wurde. D.h. das Gewerbe bestand schon letztes Jahr, aber die Anmeldung erfolgte dieses Jahr. Es ist nur ein kleines Gewerbe, bei dem ich nur an wenigen Monaten geringen Gewinn (100-200 €) gemacht habe, die meisten sind aber mit Verlusten zu verzeichnen, d.h. im Schnitt eher Verlust als Gewinn! Ich habe auch noch nicht meine Steuererklärung für letztes Jahr getätigt. Das will ich aber bald tun und da will ich eben die Gewinn/Verlustrechnung mit einbringen, damit ich keine Steuerhinterziehung etc. mache, aber was ist mit der Gewerbeanmeldung, was kann ich da machen. Mir hatte man vor Ort, für den ich die Handelsvertretung mache, gesagt, dass man im ersten Jahr nichts anmelden muß, da es nur sehr geringfügig ist. Da ich naiv war und auch nicht sicher war, ob ich das Gewerbe überhaupt machen möchte, habe ich kein Gewerbe angemeldet gahabt. Als ich das dann ne Weile (9 Monate) gemacht hatte, habe ich das Gewerbe angemeldet, aber nicht rückwirkend, da ich auch hier nicht wußte, dass man das tun kann.

Was kann jetzt passieren, wenn ich z.B. bei meinem Lohnsteuerjahresausgleich für 2008 die Einnahmen bzw. Verluste angebe aus dem Gewerbe? Geht das weiter ans Ordnungsamt? Welche Reihenfolge ist hier zu beachten?

Vielen Dank für die Tipps im voraus!

Skima



Gepostet am 06.07.2009 um 20:24 von:
Benutzer: Skima
Der Original-Beitrag :
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