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Hallo aus Lüdenscheid,

ich gebe meinen Leuten ihre Reisegewerbekarte immer wieder mit, wenn die ihr Gewerbe abmelden (wir melden das Gewerbe, wie oben von Herrn Land geschildert, kostenfrei im Laufe des Verfahrens mit an, was bei uns das Finanzamt erfreut, denn die wissen dann auch Bescheid, wenn ein Reisegewerbe nicht mehr betrieben wird), da m.E.n. auch nirgendwo geregelt ist, dass eine Reisegewerbekarte in irgendeiner Form "verfällt", anders als z.B. bei Gaststättenerlaubnissen.

P.S. Huch, habe gerade erst gemerkt, dass das Thema schon etwas älter war...  Kopfkratz  



Gepostet am 26.07.2005 um 12:19 von:
Benutzer: A. Borlinghaus
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=365#post365


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