Forum-Gewerberecht

» Gewerbeuntersagungsverfahren «

Ah ne, nicht wirklich. Wir sind mehr so Richtung Nordsee.    

Also durch diesen Antrag des Finanzamtes wird das erstmal ins Rollen gebracht. Wie die Kollegen bereits schrieben, wird einem damit nicht automatisch das Gewerbe untersagt.

Die Ordnungsverwaltung wird sich sicherlich nach Eingang eines solchen Antrages anhören und Sie auffordern die Schulden zu bezahlen oder eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Wenn Sie beweisen, dass man sich auf Sie verlassen kann - mit Einhaltung dieser Zahlungsvereinbarung meinetwegen - dann sollte Ihnen nichts passieren.

Weiterhin viel Glück  Applaus  



Gepostet am 30.06.2009 um 15:17 von:
Benutzer: Anni
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=36407#post36407


Beitrags-Print by Breuer76