Forum-Gewerberecht

» "Neues" Fun Game mit PTB-Bauartzulassung im Mai / Juni 2009 ? «

@ alle

[B]Zitat on [/B]
Kein Missbrauch von Unterhaltungsautomaten - Fungames-Verbot!
30.06.09

Einige Branchenteilnehmer scheinen es bereits vergessen zu haben oder verdrängen es des kurzfristigen wirtschaftlichen Erfolges wegen:

Eines der wichtigsten Ziele der am 01.01.2006 in Kraft getretenen neuen Spielverordnung war das Verbot von Fungames. Unterhaltungsautomaten dürfen als Gewinne keine Berechtigungen zum Weiterspielen, Chancenerhöhungen oder sonstige Gewinnberechtigungen anbieten. Es dürfen nicht mehr als sechs Freispiele gewonnen werden, die im unmittelbaren zeitlichen Anschluss an das entgeltliche Spiel abgespielt werden müssen (§ 6a SpielV).


Nunmehr promotet in einer groß angelegten Werbekampagne die Firma IMPERA Holding GmbH das neue Gerät „Top Sky Editions“ als „Deutschlands erstes Fun Game mit PTB-Zulassung“ mit der zusätzlichen Werbeaussage „JUST FOR FUN – Diese Geräte dienen nur zur Unterhaltung, wobei Erfolgspunkte zum Weiterspielen erzielt werden können.“

Wir weisen die Aufstellunternehmer nachdrücklich darauf hin, dass es kein von der PTB zugelassenes Fun Game gibt. Die PTB ist ausschließlich zuständig für die Bauartzulassung von Geld-Gewinn-Spiel-Geräten. Ein nachträglicher Eingriff in Geräte, z.B. durch Entfernen von Bauteilen, die Bestandteile des zugelassenen Geldspielgerätes sind, kann zum Erlöschen der Zulassung für dieses Gerät führen.

Bitte bedenken Sie bei Ihrer geschäftlichen Entscheidung:
Unterhaltungsautomaten dürfen nicht mehr als sechs Freispiele gewähren!
Die Gewerberechtsreferenten des Bundes und der Länder haben auf ihrer letzten Tagung in Dresden bereits heftige Kritik an zu Fungames umgebauten Geld-Gewinn-Spiel-Geräten geäußert. Im Hinblick auf die anstehende Evaluierung der Spielverordnung, bei der u. a. die Einhaltung der neuen Vorschriften geprüft wird, können wir uns eine neue Debatte zur Fungames-Problematik nicht erlauben! Diese hätte unweigerlich weitergehende einschränkende Regulierungen des gewerblichen Geld-Gewinn-Spiels zur Folge. Eine erneute Verschärfung der Spielverordnung kann nicht im Interesse der seriösen und gesetzestreuen Aufstellunternehmer von Unterhaltungsautomaten mit und ohne Geld-Gewinnmöglichkeit liegen!
[B]Zitat off[/B]


Eine klare und eindeutige Aussage !

Gefunden beim BA Berlin unter Nachrichten vom 30. 06. 2009
[URL]http://www.baberlin.de/nachrichten.html[/URL]

Grüße



Gepostet am 30.06.2009 um 14:48 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=36399#post36399


Beitrags-Print by Breuer76