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Das kommt darauf an, wie die Sache gestaltet ist.
Wenn für Buchführung und Gaststätte dieselben Räumlichkeiten genutzt werden und auch die eigene Buchführung usw. nicht getrennt wird (also auch z.B. dem Finanzamt gegenüber ein einheitlicher Betrieb besteht) - dann würde ich eine Ummeldung / Erweiterung machen.
Das halte ich aber bei dem hier geschilderten Fall für unwahrscheinlich.
Plausibler ist hier wohl, dass die Gaststätte separat betrieben wird, also Neuanmeldung.


Sonnige Grüße aus Euskirchen (würden der Temperatur wegen hier gerne lüften, dummerweise wird aber hier die Straße geteert - puuuuh)



Gepostet am 30.06.2009 um 09:24 von:
Benutzer: Bresgen
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=36359#post36359


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