Forum-Gewerberecht

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hallo,
wie ist die allgemeine Praxis bei der Anmeldung von verschiedenen Gewerben?
Beispiel: Eine Person hat bereits ein Buchführungsbüro angemeldet und betriebt neu eine Gaststätte unter derselben Anschrift. Sollte hier wie vom Gewerbetreibenden gewünscht eine Gewerbeummeldung (Erweiterung des bestehenden Betriebes) oder eine separate Gewerbeanmeldung getätigt werden? In den Kommentierungen finde ich hierzu keine eindeutige Aussage.



Gepostet am 30.06.2009 um 08:34 von:
Benutzer: mmsbg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=36354#post36354


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