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 Moin   zusammen,

offenbar hat das Ordnungsamt ja bisher in keiner Weise signalisiert, hier tätig werden zu wollen. Sofern die Zahlungen wie mitgeteilt erfolgen, würde ein Gewerbeuntersagungsverfahren auch gar nicht in Betracht kommen. Ziel eines solchen ist es zu vermeiden, dass ein Gewerbe in der Zukunft nicht ordnungsgemäß betrieben wird. Sind ausbleibende Zahlungen Anlass für die Unzuverlässigkeitsvermutung, ist eine Prognose zu erstellen, ob dies auch künftig so bleiben wird. Und davon ist ja, nach Ihrer Schilderung, nicht auszugehen. Demnach verbleibt also alleine zu empfehlen, dass Sie die beabsichtigten Zahlungstermine auch so einhalten. Dann klappt das schon.

Viele Grüße vom Neckar
Jürgen Rixinger



Gepostet am 30.06.2009 um 07:35 von:
Benutzer: Jürgen Rixinger
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