Forum-Gewerberecht

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Hallo nochmal,

auch wenn das Finanzamt keiner Ratenzahlung zustimmt, werden die sicherlich auch Teilzahlungen nicht zurück schicken.

Darüber hinaus obliegt die Entscheidung ob eine Gewerbeuntersagung ausgesprochen wird oder nicht der zuständigen Ordnungsbehörde.

Mit den Mitarbeitern dort können Sie spätestens im Rahmen der Anhörung sprechen.

Was die IHK angeht:
Bei uns lädt die IHK im Rahmen ihrer Beteiligung am Gewerbeuntersagungsverfahren die Betroffenen ein und führt ein Gespräch, um die Möglichkeiten auszuloten.
Dann gibt die IHK eine Stellungnahme an das Ordnungsamt.
Sie kann entweder die Untersagung befürworten oder auch eine Verfahrensaussetzung anregen, wenn der Betroffene dort glaubhaft machen konnte, dass er die Rückstände kurzfristig begleichen kann.

Sie sehen, Sie haben Ihre Möglichkeiten.

Gruß aus den Ruhrgebiet
Abraham



Gepostet am 29.06.2009 um 21:15 von:
Benutzer: Abraham
Der Original-Beitrag :
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