Forum-Gewerberecht

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 Moin  


Bevor das Gewerbe untersagt wird, werden Sie in jedem Fall angehört und auch die zuständige Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer sind gem. § 35 Gewerbeordnung zu hören.
In der Zwischenzeit haben Sie selbstverständlich auch die Gelegenheit, den Sachverhalt positiv zu beeinflussen, indem Sie freiwillige Zahlungen leisten.

Gruß aus dem Ruhrgebiet
Abraham



Gepostet am 29.06.2009 um 15:34 von:
Benutzer: Abraham
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=36344#post36344


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