Forum-Gewerberecht

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[B][SIZE=16] "Bedarfsdeckung anstatt Bedarfsweckung"[/SIZE] [/B]  Respekt  

[B]Da draussen sieht es jedoch völlig anderers aus und das mit Wissen der PTB und des BMWi!![/B]


Zitat:
[B] [SIZE=16]Staatlich geförderte Zweiklassengesellschaft?
Einheitliches Gewinn-/Verlustverhältnis der Nachbaugeräte [SIZE=20]nicht [/SIZE]sichergestellt![/SIZE] [/B]

Der UAVD- Vorsitzende nutzte die laut Veranstaltungsprogramm für 15.30 Uhr angesetzte 40-minütige „Abschlussdiskussion“ dazu, die Veranstaltungsteilnehmer durch das Stellen der folgenden Frage auf die intransparente Wettbewerbssituation aufmerksam zu machen:

Wodurch wird technisch sichergestellt und prüfbar nachgewiesen, dass sämtliche zugelassene Glücksspielgeräte innerhalb einer Bauart ein identisches Gewinn-/Verlustverhältnis haben?
Hierauf antworteten die Vertreter der PTB nur zögerlich, dass solch eine Sicherstellung nicht in ihr Aufgabenfeld fallen würde. Als Umkehrschluss dieser „Antwort“ ließ sich der UAVD- Vorsitzende von Herrn Prof. Dr. Dieter Richter ausdrücklich bestätigen, dass es aufgrund einer nichtvorhandenen Überprüfung sehr wohl möglich ist, dass die von der PTB zugelassenen Nachbaugeräte einer Bauart über unterschiedliche Gewinn-/Verlustverhältnisse verfügen können und es daher nicht sichergestellt ist, dass die Geldspielgeräte der Gerätehersteller, welche gleichzeitig Automatenaufsteller sind, über ein identisches durchschnittliches Kasseneinspielergebnis pro Spielstunde verfügen wie die Geldspielgeräte die an Automatenaufsteller ausgeliefert werden. – Der UAVD- Vorsitzende bedankte sich für diese Antwort. Anschließend versuchte Prof. Richter den Teilnehmern zu erklären, dass es eine „Auszahlquote“ seit der neuen Spielverordnung nicht mehr gäbe. Hierauf entgegnete jedoch der UAVD- Vorsitzende, dass der Ausgang eines Glücksspiels immer vom Verhältnis von Gewinn zu Verlust abhängen würde und es daher keine Rolle spielen würde, wie dieses Verhältnis wörtlich bezeichnet wird."
ZITAT ENDE

Quelle: [URL=http://www.uavd.de/index.php?option=com_content&task=view&id=281&Itemi
d=1]http://www.uavd.de/18.06.2009.PTB[/URL]

[B]Wieso "Böse Automatenaufsteller"? - Böse Automatenhersteller und Vernetzungskünstler"!![/B]

[blink]Ein Blick nach Österreich:[/blink]

Zitat:
[B] [SIZE=20]Glücksspiel: Droht Novomatic Sammelklage? [/SIZE] [/B]

Der Reiz des schnellen Geldes kehrt sich für viele Glücksspieler am Spielautomaten in das genaue Gegenteil um: Erste Gewinne mutieren zu immer schneller aufeinander folgenden Verlusten - und die Versuche, den verlorenen Einsatz zurückzugewinnen, fressen erst Einkommen sowie Erspartes und schließlich auch aufgenommene Kredite auf.

Um die Folgen für suchtgefährdete Spieler einzudämmen, sind Glücksspielautomaten in Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Burgenland überhaupt verboten. Die Bundesländer Wien, Niederösterreich, Steiermark und Kärnten erlauben privaten Anbietern nur die Veranstaltung des so genannten "kleinen Glücksspiels": Einsätze dürfen nicht höher als 50 Cent, Gewinne nicht höher als 20 Euro sein.

Doch wie Medienberichte in den letzten Jahren offenbarten, hält sich bei weitem nicht jedes Unternehmen an die gesetzlichen Vorgaben. In der Kritik steht die Novomatic Group of Companies, ein äußerst erfolgreicher Verleiher von Spielautomaten und zugleich Betreiber zahlreicher Spielstätten sowie Wettbetriebe. Der ehemalige Glückspielentwickler Thomas Sochowsky musste persönlich erfahren, mit welchen Mitteln der internationale Konzern vorgeht und stemmt sich nun gegen dessen Machenschaften.

"Trotz zahlreicher Anschuldigungen, konnte Novomatic bisher kaum rechtlich belangt werden. Der Konzern hält intensiven Kontakt zu Medien, Politik, Polizei und Behörden - oder droht zur Not mit Klage, auch gegen Spielsüchtige", präzisiert Sochowsky die schwierige Situation, mit der sich geschädigte Spieler konfrontiert sehen. Der Brancheninsider bietet jetzt Betroffenen in Österreich finanzielle und beratende Unterstützung bei einer Musterklage gegen Novomatic.

[B]Sammelklage in Vorbereitung[/B]

"Mithilfe eines Fragebogens werden die Aussagen der Spieler auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft. Wer glaubhaft versichert, Opfer der Methoden des Konzerns zu sein, kann sich der geplanten Klage anschließen", kündigt Sochowsky konkrete Handlungsmöglichkeiten für viele Betroffene an. Dieser Fragebogen klärt dabei auch, ob die genutzten Spielautomaten dem Gesetz entsprachen, und stellt eine notwendige Maßnahme gegen die mehrheitlich mit dem Konzern in Verbindung stehenden Sachverständigen und Gutachter der Branche dar.

Der ehemalige Glücksspielentwickler sieht dabei trotz drohender Gegenklagen gute Aussichten auf Erfolg: 2008 konnten die Spieler Josef K. und Michael K., Klienten des Rechtsanwalts Gerold Beneder, trotz Gegenklage gemeinsam mit anderen Geschädigten offenbar mehrere Millionen Euro Schadensersatz erreichen. "Es ist damit zu rechnen, dass weiteren 150.000 Spielern unter dem Deckmantel des kleinen Glückspiel illegal Unsummen praktisch aus der Tasche gezogen wurden. Diesen Menschen soll mit finanziellen Mitteln zur Musterklage wieder ein Weg raus aus der Schuldenfalle geebnet werden", erklärt Sochowsky."

Quelle: [URL=http://www.wien-heute.at/p-43077.php]http://www.wien-heute.at/p-43077.
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Gepostet am 27.06.2009 um 08:46 von:
Benutzer: jasper
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