Forum-Gewerberecht

» 1. Juli 09: Anhörung im Gesundheitsausschuss «

Hallo David,

Du solltest Dir die Stellungnahme von Prof.Dr. Adams durchlesen.

Dort wird ein ganz anderer Ansatz verfolgt, nämlich die ökonomische Analyse des Rechts.

Wenn Du Dir die Stellungnahmen der Automatenbranche durchliest, wird auch mit x Arbeitsplätzen,
x Azubi-Plätze usw. argumentiert.

Auf S. 3 der Stellungnahme von Prof.Dr. Adams, werden die Einnahmen aus Bruttospielertrag
(das ist nun mal die max. Summe, um die Arbeitsplätze u.a. zu unterhalten)
den Kosten "Spielverluste Süchtige" + "Lebensqualitätsverlust Süchtige" + "Externe Kosten"
gegenüber gestellt und dies zu unterschiedlichen Glücksspielangeboten.

Dann kommt die Stellungnahme zum Ergebnis, dass das suchtfördernde Spiel einen gesamtökonomischen Schaden verursacht und somit
zur Schlußfolgerung, dass nur nicht suchtförderndes Spiel eingesetzt werden soll.


Letztlich eine Forderung "Bedarfsdeckung anstatt Bedarfsweckung", die hier schon einige aus der Branche im Forum veröffentlicht hatten.

- Oder hat es jemand anders verstanden?

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Dieser Ansatz kann, so habe ich ihn verstanden, auf viele Teilbereiche (nicht nur den Spielautomaten selbst) bezogen werden, sondern
z.B. übertragen auf eine Kommune, in der nun zusätzlich eine 10-er Konzession errichtet werden soll.

Der Bedarf vorher mit x Konzessionen wurde gedeckt, - oder hat von euch schon mal jemand eine Eingabe von Spielern gelesen, dass es zu wenig Spielhallen in einer Stadt gibt.

Die Spieler können ihren Spieleinsatz auch nur einmal ausgeben, somit muss also, damit die 10 neuen Konzessionen wirtschaftlich betrieben werden können, entweder die alten Konzessionen
vom Markt verdrängt werden, bzw. deren Einnahmen entsprechend reduziert werden oder Kunden hinzu gewonnen werden.

Der Ansatz der Uni Hamburg, wie ich ihn verstanden habe, hieße für die Kommune in einer Rechnung

"Gewinn" in der Stadt : Gewerbesteuer + Vergnügungssteuer + x neue Arbeitsplätze ( maximal kann dies nur der Bruttospielertrag sein)

"Verlust" in der Stadt: Spielverlust der Süchtigen ( wird aus dem übrigen Wirtschaftskreislauf gezogen, bzw. Schulden etc.) + Lebensqualitätsverlust der Süchtigen ( kann Sozio-familiäre-Probleme verursachen) + externe Kosten ( Behandlung, Beratung etc. von Süchtigen)

Dann muss die Kommune den prognostizierten "Gewinn" bei z.B. 10 neuen Konzessionen dem prognostizierten "Verlust" gegenüber stellen und dann in dieser gesamtökonomischen Betrachtung das Richtige für die Stadt machen.

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Gruß
Meike



Gepostet am 27.06.2009 um 07:47 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
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