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Hallo Heaven,

steuerrechtliche Fragen, sollten Sie noch so allgemein sein, sind nicht unser Fachgebiet.

Ich persönlich kann Ihnen empfehlen sich an Ihr zuständiges Finanzamt zu wenden. Eine Übersicht, entsprechende Broschüre für Gewerbetreibende wird vorhanden sein.

Vielleicht hilft Ihnen auch diese Broschüre von meinem FA weiter [URL=http://www.finanzamt.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.355781.de] Lesen  [/URL]

Sie werden generell Mitglied bei einer Kammer. Ihre wird die IHK sein. Entweder ein Blick in die Satzung (Beitragsordnung) Ihrer IHK, oder ein kurzer Anruf.
Ohne die Beitragsordnung zu kennen, gehe ich von aus, dass es eine Gewinnertragsgrenze gibt. Sollten Sie diese nicht überschreiten, werden Sie auch keine Gebüren zahlen müssen. Wahrscheinlich wird auch ein extra Passus für Neugründungen sein, bei dem Sie entweder generell von der Beitragspflicht befreit sein werden, oder mit einer sehr hohen Gewinnertragsgrenze. (Sie werden mit Sicherheit -vorerst- keine Beitragsgebühren zahlen müssen)

Ansonsten noch ein kleiner Hinweis. Die Post die Sie bereits erhalten haben/künftig erhalten werden sorgfältig lesen. For example. Bei der Berufsgenossenschaft sind Sie generell Mitglied. Sie können sich jedoch von der Mitgliedschaft befreien lassen. Genaueres finden Sie -wie gesagt- in den Unterlagen.

Hab ich was vergessen?!  Kopfkratz  

Mfg, Steffen Balzer



Gepostet am 26.06.2009 um 07:47 von:
Benutzer: Steffen Balzer
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=36286#post36286


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