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Hi aus Herzogenrath,

wo muss der BSM sein Gewerbe anmelden, am Wohnort oder an seinem Kehrbezirk??

Beispiel: BSM wohnt in Herzogenrath, Kehrbezirk ist aber in Aachen, auf dem Stempel ist die Wohnanschrift angegeben, Gewerbe ist aber im Kehrbezirk in Aachen angemeldet.

Ich habe in meiner Gewerbekartei solche Altfälle gefunden, Wohnort Würselen, Bezirk in Herzogenrath, hier nagemeldet.

Wo gibt es eine Rechtsgrundlage??



Gepostet am 24.06.2009 um 09:41 von:
Benutzer: Hartmut Fries
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=36218#post36218


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