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aus Thüringen,
[quote][i]Original von Jörg Wiesemeier[/i]
PS: Ich würde es so anmelden.[/quote]
... und Ihre Frau macht da mit
Die Gewährleistung des Jugendschutzes spielt bei derartigen Internetangeboten eine entscheidende Rolle. Mit der notwendige Altersverifikation für den Internetzugang zu jugendgefährtenden Inhalten haben sich auch bereits die Gerichte beschäftigt - siehe z. B. im Thread > [URL=http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=2675&hilight=bgh]
BGH-Urteil vom 18.10.2007 - Jugenschutz/Altersverifikationssystem für's Internet[/URL]
bzw. direkt da [URL=http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?G
ericht=bgh&Art=en&Datum=2007&Sort=3&nr=41423&linked=pm&Blank=1]
[/URL] oder dort [URL=http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=050002007000241
10%20ME]
[/URL]
Gepostet am 23.06.2009 um 06:02 von:
Benutzer: Puz_zle
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=36149#post36149
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