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Hej aus Hamm,

ich denke auch, dass in diesem Fall die Kriterien des Gewerbebegriffes erfüllt sind:

Selbstständig: = ja
auf Dauer gerichtet = ja
mit Gewinnerzielungsabsicht = ja
erlaubt = hier streiten sich ja die Geister um den Begriff der sozialen Unwertigkeit. Ich sehe es aber auch so. dass dieser Begriff sich sehr im Laufe der letzten Jahre sehr gewandelt hat. Da wir eine moderne Gesellschaft sind, hat sich das Internet und alle Seiten mit den Begriffen Sex, Porno etc. etabliert. Es gibt viele Darsteller, die gegen Entgelt alles mögliche machen. Wir sind uns einig, dass der Jugendschutz gewährleistet sein muss. M. M. nach ist die Tätigkeit aber heutzutage durchaus nicht mehr sozial unwertig. Ich würde wie folgt verfahren:

1. Entgegennahme der Gewerbeanzeige und gleichzeitig ein Schreiben an das Ehepaar, dass du das Problem des Gewerbebegriffes (erlaubt/sozial unwertig) zur bundesweiten Klärung an den BLA Gewerberecht weitergibst. Sollte der BLA zu der Meinung gelangen, es ist kein Gewerbe, dann wirst du sie auffordern, wieder abzumelden.

2. Schreiben an den BLA über dein WiMi


Ich denke, so haben alle was davon und es gibt eine generelle Klärung.

PS: Ich würde es so anmelden.



Gepostet am 22.06.2009 um 22:35 von:
Benutzer: Jörg Wiesemeier
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=36147#post36147


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